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Weitere InformationenDer Grundsatz der LEADER-Förderung ist, dass die BürgerInnen die Entwicklung ihrer Region selbstbestimmt in die Hand nehmen. Weiters bedeutet dies, dass die Gemeinden eigenverantwortlich agieren und einen Teil der für die einzelnen Projekte benötigten Mittel selbst tragen. Mit der LEADER-Förderung wird zugleich das Bürger-Engagement honoriert und eine wesentliche Anschubfinanzierung für Projekte geleistet, die ohne diese Mittel keine Chance auf eine Realisierung hätten.
Maßnahmen:
Kleinprojekte haben einen gemeinnützigen Charakter und können von gemeinnützigen Organisationen / NGO‘s / Gemeinschaften umgesetzt werden. Die Gesamtkosten eines Vorhabens liegen bei maximal € 5.700,– und sind anhand einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.
Die drei großen Themenfelder für die Förderperiode 2014 – 2020 wurden vom Ministerium wie folgt festgelegt:
Die Strategien aller österreichischen LAG‘s müssen auf diesen Themenfeldern aufbauen – sich jedoch im Speziellen auf die Besonderheiten der Region konzentrieren.
Als Förderwerber kommen in Betracht:
Doppelförderungen müssen ausgeschlossen werden!
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
Projekte können in der Region nur nach Förderaufrufen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden auf unserer Website und auf der digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht und werden mindestens acht Wochen für Sie offen gehalten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das geplante Projekt vollständig einreichen.
Kann meine Projektidee über LEADER unterstützt werden? Wäre eine andere Förderschiene geeigneter? Was muss an der Projektidee geändert werden, um sie förderfähig zu machen? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen können in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserem LAG-Management geklärt werden. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten. Ein Fördererstgespräch ist verpflichtend und Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch das Projektauswahlgremium.
Die Eingabe des Projektantrages und in Folge die gesamte Abwicklung müssen über die digitale Förderplattform der AMA erfolgen. Dazu muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden.
Der/die zeichnungsberechtigte Vertreter/in der projektwerbenden Organisation muss dafür eine gültige Handysignatur oder ID-Austria besitzen (Erstregistrierung AMA – AgrarMarkt Austria).
Gerne klärt Sie unsere LEADER-Managerin in einem Beratungsgespräch über etwaige offene Fragen auf, da jedes Projekt einzigartig ist und daher individuell zu betrachten und zu bewerten ist.
Kontaktieren Sie uns bitte unter 04212 / 45607-30, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Im Gespräch wird zunächst festgestellt, ob das Projekt in das Förderschema passt.
In einem weiteren Schritt wird jedes Projekt vom Projektauswahlgremium (PAG) auf Einhaltung festgelegter (formeller und inhaltlicher) Kriterien geprüft und im positiven Fall dem Projektentscheidungsgremium weiterempfohlen. Die Gremien setzen sich aus den Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe zusammen.
In beiden Gremien präsentieren die Projekt-Initiatoren das Projekt, erklären die Beweggründe, die geplanten Maßnahmen und Zielsetzungen. Das PAG hat die Möglichkeit Fragen zu stellen. Nach dem positiven Beschluss des Entscheidungsgremiums wird der Fördersatz festgelegt, der sich je nach Projektart und -qualität zwischen 40% und 80% bewegen kann. Spätestens drei Wochen vor dem Termin des PAG müssen alle notwendigen Unterlagen im Büro des LEADER-Managements aufliegen.
Die Trägerschaft und die Gesamtfinanzierung eines Projektes müssen zwingend geklärt sein. Die besten Projektideen scheitern an diesen Punkten, denn die LEADER-Förderung erfolgt im Erstattungsprinzip. Dh der Projektträger muss zunächst für die gesamten Projektkosten in Vorleistung gehen können. Nach Beantragung und Bewilligung darf erst mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Um die Projektauswahl zu bestehen, muss ein Projekt nachfolgende Anforderungen erfüllen: eine Mindestpunktzahl von 28 Punkten – in allen Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium mindestens einen Punkt sowie eine positive Bewertung im Ausschlusskriterium. Werden eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllt, hat das Projekt das Auswahlverfahren nicht bestanden.
Erst nach beiden Gremiumssitzungen können die notwendigen Unterlagen zur Einreichung vervollständigt werden und vom LEADER-Management an die verantwortliche Stelle in der Abt. 10 der Kärntner Landesregierung übermittelt werden. Die landesverantwortliche Stelle erteilt die endgültige Projektgenehmigung. Dies bedeutet für die Projekt-Initiatoren, dass ab diesem Zeitpunkt die Kosten für das Projekt anrechenbar sind.
Die einzelnen Projekte können eine maximale Laufzeit von drei Jahren haben. Es ist jedoch zu beachten, dass die Projekte vorfinanziert werden müssen. Die Förderung kann erst im Nachhinein ausbezahlt werden. Projekte, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, können zudem ein bis zwei Mal pro Jahr abgerechnet werden.
Für die Durchführung und die Abrechnung des Projekts sind viele Punkte zu beachten, damit letztendlich die Förderung ausbezahlt werden kann.
Gerne steht das Team des LEADER-Managements für Informationen und Hilfe bereit.